In Anlehnung an die Coronaschutzverordnung (insb. § 6) sowie den Empfehlungen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gelten bis auf Weiteres die folgenden Regelungen an der Station Natur und Umwelt:
ANLASSBEZOGENE TESTUNGEN
Eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen ist grundsätzlich ohne vorherigen negativen Corona-Test möglich.
Weist jemand jedoch die offenkundig typischen Symptome einer Atemwegsinfektion auf, so machen wir die weitere Teilnahme an unserer Veranstaltung vom negativen Ergebnis eines unter Aufsicht durchgeführten Corona-Selbsttests abhängig. Das Testkit wird dabei von uns kostenfrei gestellt.
Auf den Test verzichten wir, wenn uns eine Bestätigung über einen am selben Tag vor unserer Veranstaltung gemachten Corona-Test mit negativem Ergebnis vorgelegt wird.
Nur bei einer offenkundigen, deutlichen Verstärkung der Symptome erfolgt eine erneute beaufsichtigte Selbsttestung bei uns in der Station.