Klima-Messstation
Akkurate und vielfältige Messwerte inmitten des Naturlehrgebietes
Die Klima-Messstation erfasst akkurat vielfältige klimatische Messwerte wie Luft- und Bodentemperatur, Luftfeuchte und -druck, Niederschlag, Windgeschwindigkeit und -richtung sowie klimatologische Kenntage inmitten des sieben Hektar großen Naturlehrgebietes der Station Natur und Umwelt.
Möglich macht dies ein gemeinsames Projekt im Zuge der langjährigen Kooperation mit dem Ganztagsgymnasium Johannes Rau in Wuppertal, einer UNESCO-Projektschule.
Datennutzung für das Ganztagsgymnasium Johannes Rau und die Station Natur und Umwelt
Die Messwerte stehen beiden Einrichtungen für ihre Arbeit zur Verfügung und werden dort in den Unterrichts- und Veranstaltungsbetrieb aktiv einbezogen. Sie fördern so das Erkennen und Verstehen klimatischer Entwicklungen und Zusammenhänge.
Die auf dem Gelände der Station Natur und Umwelt erhobenen Messwerte sind abrufbar über die Website der Research Group for Earth Observation (rgeo) der Abteilung Geographie der Pädagogischen Hochschule Heidelberg:
Ladestation
An der Ladestation wird ausschließlich "grüner Strom" bereitgestellt.
Bitte melden Sie sich am Empfang der Station Natur und Umwelt, um den Strom kostenlos freischalten zu lassen. Die Ladestation steht Ihnen zur Verfügung durch die Kooperation zwischen der Station Natur und Umwelt und der WSW Energie & Wasser AG. Die Station Natur und Umwelt freut sich über eine Spende für ihre Arbeit in der Umweltbildung.
Bitte beachten Sie die Bedienungsanleitung sowie die Nutzungsregeln, die auf der Ladesäule angebracht sind.
Insbesondere gilt, dass die Nutzung der Ladestation nur während der regulären Betriebszeiten und nur für die Besucherinnen und Besucher der Station Natur und Umwelt möglich und auf eine maximale Dauer von drei Stunden pro Tag begrenzt ist. Im Sinne des Fairplays ist der Stellplatz nach Beendigung des Strombezugs und Nutzung der Ladestation sofort zu räumen.
Eine von den Nutzungsregeln abweichende Nutzung der Ladestation berechtigt die Station Natur und Umwelt sowie deren Beauftragten zur Unterbrechung des Strombezugs und/oder zur Umsetzung des Fahrzeugs. Hierdurch entstehende Aufwendungen sind von den nichtberechtigten Personen zu tragen.